Der Jurist spricht im Allgemeinen von Gewahrsam, wenn jemand die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache hat und über diese Sache herrschen will. Es gibt auch Juristen, die sehen das etwas anders. Denen zufolge bestimmt sich Gewahrsam nicht aus der tatsächlichen Macht, sondern aus der sozial-normativen Zuordnung der fraglichen Sache zur Herrschaftssphäre einer Person.
Das klingt toll, oder? Es kommt noch besser: Egal, welche der beiden angedeuteten Auffassungen man richtig findet, Einigkeit besteht darin, dass man auch dann Gewahrsam an einer Sache hat, wenn man sich vorübergehend räumlich von ihr trennt. Das heißt dann gelockerter Gewahrsam.
Ich habe festgestellt, dass sich so ein gelockerte Gewahrsam ziemlich blöd anfühlen kann. Fand ich jedenfalls, als ich gestern nachmittag das Auto wegen eines Getriebeschadens in der Stadt abstellen und mich mit dem Bus räumlich von ihm trennen musste.